Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Oktober 2026
Nutzungsbedingungen der Plattform
Für alle Nutzer von p1park.com.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Die Plattform p1park.com wird betrieben von Kristina Khomenko, handelnd unter der Bezeichnung „P1Park“, Gassweg 15, 47652 Weeze, E-Mail: office@p1park.com („P1Park“).
(2) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Fahrer, die Stellplätze buchen, und durch Vermieter, die Stellplätze anbieten (gemeinsam „Nutzer“).
(3) Für den Mietvertrag zwischen Vermieter und Fahrer gelten die Mietbedingungen für Stellplätze. Für das Verhältnis zwischen P1Park und Vermietern gelten zusätzlich die Partnerbedingungen für Vermieter; bei Widersprüchen gehen diese den Nutzungsbedingungen vor.
§ 2 Leistungen von P1Park
(1) P1Park betreibt einen Online-Marktplatz, über den Fahrer Stellplätze von privaten und gewerblichen Vermietern in der Nähe des Flughafens Weeze mieten können. P1Park vermittelt diese Mietverträge und wickelt Buchung und Zahlung im Namen der Vermieter ab.
(2) Vertragspartner des Fahrers für die Miete ist allein der jeweilige Vermieter. P1Park ist nicht Vermieter und schuldet nicht die Überlassung des Stellplatzes.
(3) Vor jeder Buchung zeigt P1Park an, ob der Vermieter als Privatperson oder als Unternehmer vermietet. Diese Angabe beruht auf der Erklärung des Vermieters. Ist der Vermieter eine Privatperson, gelten für den Mietvertrag die Verbraucherschutzvorschriften für Verträge mit Unternehmern nicht.
(4) Verantwortlich ist der Vermieter für die Bereitstellung, den Zustand und die Sicherheit des Stellplatzes; P1Park ist verantwortlich für den Betrieb der Plattform, die Buchungsabwicklung, die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister und den Kundenservice.
(5) Rangfolge der Angebote. P1Park schlägt dem Fahrer einen passenden freien Stellplatz der gewählten Art vor. Hauptkriterien der Reihenfolge sind:
- lückenloser Anschluss an eine bestehende Buchung auf demselben Stellplatz,
- faire Verteilung: Vermieter, die in letzter Zeit weniger Buchungen erhalten haben, werden bevorzugt,
- Stellplätze von Vermietern, die wiederholt Buchungen storniert haben, werden nachrangig berücksichtigt.
Der Fahrer kann bis zu drei weitere Stellplätze in derselben Reihenfolge ansehen. Vermieter können keine bessere Platzierung gegen Entgelt erwerben.
§ 3 Unentgeltlichkeit für Fahrer
(1) Die Nutzung der Plattform und die Vermittlung sind für Fahrer kostenlos. Der Fahrer zahlt nur den Mietpreis an den Vermieter, den P1Park in dessen Namen einzieht.
(2) P1Park erhält für die Vermittlung eine Provision vom Vermieter. Der Mietpreis für den Fahrer erhöht sich dadurch nicht über den angezeigten Gesamtpreis hinaus.
(3) Personenbezogene Daten des Fahrers verarbeitet P1Park nur, soweit dies für die Buchung, ihre Abwicklung und gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
§ 3a Preisgarantie
(1) P1Park garantiert, dass der Mietpreis eines über p1park.com gebuchten offenen Stellplatzes (Stellplatzart „offen“) für einen Pkw nicht höher ist als der Preis des günstigsten offiziellen Flughafenparkplatzes am jeweiligen Flughafen für denselben Zeitraum. Für andere Stellplatzarten (z. B. mit Tor, Carport oder Garage) und andere Fahrzeugarten gilt die Garantie nicht. Offizielle Flughafenparkplätze sind die Parkplätze, die der Betreiber des Flughafens selbst anbietet. Maßgeblich ist der Preis bei Online-Buchung auf der Website des Flughafenbetreibers zum Zeitpunkt der Buchung bei P1Park. Parkplätze anderer Anbieter, etwa private Shuttle-Parkplätze, sind nicht Gegenstand der Garantie.
(2) Findet der Fahrer dort für denselben Zeitraum und dasselbe Fahrzeug einen niedrigeren Preis, erstattet P1Park die Differenz zuzüglich 5 €. Der Anspruch richtet sich gegen P1Park, nicht gegen den Vermieter; Mietpreis und Auszahlung an den Vermieter bleiben unverändert.
(3) Der Anspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung, spätestens vor Beginn der Mietzeit, per E-Mail an support@p1park.com geltend zu machen, mit einem Nachweis des Vergleichsangebots (Screenshot oder Link).
(4) Nicht berücksichtigt werden Angebote mit Gutscheincodes, Mitglieds- oder Firmenkonditionen, Pauschalangebote sowie Preise, die nur vor Ort gelten.
(5) Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel. Je Buchung kann die Garantie einmal in Anspruch genommen werden. Wird die Buchung storniert, entfällt der Anspruch.
§ 4 Nutzerkonto und Pflichten der Nutzer
(1) Für Buchungen und für das Anbieten von Stellplätzen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Bei der ersten Buchung eines Fahrers wird es automatisch angelegt. Nutzer müssen volljährig sein und zutreffende Angaben machen.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Dritte Zugriff erlangt haben, informiert der Nutzer P1Park unverzüglich.
(3) Nutzer dürfen die Plattform nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig sind insbesondere:
- falsche Angaben zu Person, Fahrzeug oder Stellplatz,
- das automatisierte Auslesen der Plattform (z. B. durch Bots oder Scraper),
- Eingriffe, die den Betrieb der Plattform stören,
- die Nutzung von Kontaktdaten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der Abwicklung der jeweiligen Buchung,
- rechtswidrige, beleidigende oder irreführende Inhalte in Nachrichten, Beschreibungen oder Fotos.
(4) Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Laufende Buchungen werden davon nicht berührt.
§ 5 Kontaktstelle, Meldung rechtswidriger Inhalte, Sperrung und Beschwerden
(1) Zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ist office@p1park.com. Die Kommunikation ist auf Deutsch, Englisch, Niederländisch und Ukrainisch möglich.
(2) Jede Person kann Inhalte auf der Plattform, die sie für rechtswidrig hält, an diese Adresse melden. Die Meldung soll den Inhalt genau bezeichnen und begründen, warum er rechtswidrig sein soll. P1Park prüft Meldungen zügig und teilt das Ergebnis mit.
(3) P1Park kann Inhalte entfernen, Angebote ausblenden oder Nutzerkonten sperren, wenn Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Maßgeblich sind insbesondere die in § 4 Abs. 3 genannten Verstöße. P1Park berücksichtigt dabei die Schwere des Verstoßes und die Interessen der Beteiligten.
(4) P1Park teilt dem betroffenen Nutzer eine solche Maßnahme unter Angabe der Gründe mit. Der Nutzer kann dagegen innerhalb von sechs Monaten unter der in Absatz 1 genannten Adresse Einwendungen erheben; P1Park prüft diese und teilt das Ergebnis mit.
§ 6 Haftung von P1Park
(1) P1Park haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet P1Park nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) P1Park ist nicht Partei der Mietverträge und haftet nicht für deren Erfüllung durch Vermieter oder Fahrer. Angaben der Vermieter zu ihren Stellplätzen prüft P1Park auf Plausibilität, nicht vor Ort.
(4) P1Park bemüht sich um eine störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet sie aber nicht ununterbrochen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von P1Park.
§ 7 Datenschutz
(1) P1Park verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter p1park.com/de/legal/datenschutz.
(2) Zur Abwicklung einer Buchung erhält der Vermieter Namen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer sowie Ankunfts- und Abholzeit des Fahrers. Der Fahrer erhält nach der Buchung Namen, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters. Beide dürfen diese Daten nur zur Abwicklung der jeweiligen Buchung verwenden.
§ 8 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) P1Park kann diese Nutzungsbedingungen aus sachlichem Grund für die Zukunft ändern, etwa wegen geänderter Gesetze oder neuer Funktionen der Plattform. Für künftige Buchungen gilt die bei der Buchung aktuelle Fassung.
(2) Inhaber eines Nutzerkontos informiert P1Park über Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden. Sie können ihr Konto bis dahin jederzeit löschen.
(3) Bereits bestätigte Buchungen werden nach den bei ihrer Bestätigung geltenden Bedingungen abgewickelt.
§ 9 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) P1Park ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(3) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Nutzung der Plattform der Sitz von P1Park.
(4) Diese Nutzungsbedingungen werden auch in Übersetzungen bereitgestellt. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.
Mietbedingungen für Stellplätze
Für den Mietvertrag zwischen Fahrer und Vermieter.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Rolle von P1Park
(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Miete von Stellplätzen, die über die Plattform p1park.com gebucht werden. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Fahrer als Mieter („Fahrer“) und dem in der Buchung genannten Vermieter des Stellplatzes („Vermieter“) zustande.
(2) Kristina Khomenko, handelnd unter der Bezeichnung „P1Park“, Gassweg 15, 47652 Weeze („P1Park“), vermittelt den Mietvertrag. P1Park handelt dabei im Namen und für Rechnung des Vermieters, insbesondere beim Vertragsschluss, bei der Zahlungsabwicklung und bei Erstattungen. P1Park ist nicht Vermieter.
(3) Vor der Buchung wird angezeigt, ob der Vermieter als Privatperson oder als Unternehmer vermietet. Ist der Vermieter eine Privatperson, gelten für den Mietvertrag die besonderen Verbraucherschutzvorschriften für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht.
(4) Für die Nutzung der Plattform selbst gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von P1Park.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Fahrer wählt Zeitraum, Fahrzeugart und Stellplatzart. P1Park schlägt daraufhin einen passenden freien Stellplatz vor. Vorrang haben Stellplätze, bei denen die Buchung lückenlos an eine bestehende Buchung anschließt; danach werden Vermieter bevorzugt, die in letzter Zeit weniger Buchungen erhalten haben. Stellplätze von Vermietern, die wiederholt Buchungen storniert haben, können nachrangig berücksichtigt werden. Der Fahrer kann bis zu drei weitere passende Stellplätze in derselben Reihenfolge ansehen und einen davon wählen.
(2) Mit dem Klick auf „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Fahrer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande, die den Vermieter mit Namen und Anschrift nennt.
(3) Nach Vertragsschluss erhält der Fahrer die Anschrift des Stellplatzes, eine Beschreibung der Zufahrt und die Kontaktdaten des Vermieters.
(4) Der Fahrer macht bei der Buchung zutreffende Angaben, insbesondere zu Fahrzeugart und Kennzeichen. Das gebuchte Fahrzeug kann nur nach Mitteilung über die Plattform gegen ein anderes Fahrzeug derselben Art getauscht werden.
§ 3 Mietgegenstand, keine Bewachung oder Verwahrung
(1) Gegenstand des Mietvertrags ist die Überlassung des gebuchten Stellplatzes zum Abstellen des gebuchten Fahrzeugs für die gebuchte Mietzeit.
(2) Bewachung, Überwachung und Verwahrung des Fahrzeugs sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrags. Das gilt auch, wenn der Vermieter vor Ort anwesend ist oder der Stellplatz von einer Kamera erfasst wird. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Weist der Vermieter auf seinem Grundstück einen bestimmten Platz zu, ist dieser zu nutzen.
§ 4 Mietpreis, Zahlung, hinterlegtes Zahlungsmittel
(1) Der Mietpreis ist der bei der Buchung angezeigte Gesamtpreis für die gebuchte Mietzeit. Weitere Kosten können nur nach § 7 (Überschreitung der Mietzeit) und § 13 (Entfernen des Fahrzeugs) entstehen.
(2) Der Mietpreis ist bei der Buchung fällig und wird per Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. P1Park zieht ihn im Namen des Vermieters ein.
(3) Der Fahrer hinterlegt bei der Buchung sein Zahlungsmittel. Er ermächtigt P1Park, im Namen des Vermieters Nutzungsentgelte für eine Überschreitung der Mietzeit nach § 7 von diesem Zahlungsmittel einzuziehen. P1Park kündigt jede solche Belastung vorher an.
(4) Der Fahrer erhält eine Quittung, die P1Park im Namen des Vermieters ausstellt.
§ 5 Stornierung durch den Fahrer, Nichterscheinen
(1) Der Fahrer kann die Buchung bis 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenfrei über die Plattform stornieren. Der Mietpreis wird dann vollständig erstattet.
(2) Bei einer späteren Stornierung, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitiger Abholung des Fahrzeugs bleibt der volle Mietpreis geschuldet; eine Erstattung erfolgt nicht.
(3) Der Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Stellplatzes für denselben Zeitraum anrechnen lassen (§ 537 BGB). Ein solcher Betrag wird dem Fahrer erstattet.
§ 6 Stornierung durch den Vermieter, Ersatzstellplatz
(1) Kann der Vermieter den Stellplatz nicht zur Verfügung stellen, bietet P1Park dem Fahrer nach Möglichkeit einen gleichwertigen Stellplatz eines anderen Vermieters zum selben Preis an.
(2) Der Fahrer kann den Ersatzstellplatz annehmen; der Mietvertrag kommt dann mit dem neuen Vermieter zustande. Er kann die Buchung stattdessen kostenfrei stornieren und erhält den vollen Mietpreis zurück.
(3) Weitergehende Ansprüche des Fahrers gegen den Vermieter nach § 10 bleiben unberührt.
§ 7 Ankunft, Abholung, Verspätung und Überschreitung der Mietzeit
(1) Der Fahrer stellt sein Fahrzeug innerhalb der gebuchten Mietzeit ab und holt es bis zu deren Ende ab. Besondere Zugangszeiten eines Stellplatzes sind in der Stellplatzbeschreibung angegeben.
(2) Zeichnet sich eine Verspätung ab, etwa durch eine Flugverspätung oder -annullierung, teilt der Fahrer dies so früh wie möglich über die Plattform oder telefonisch mit. Die Mietzeit kann dann, soweit der Stellplatz frei ist, zum Tagespreis verlängert werden.
(3) Verspätungen bis zu 6 Stunden nach Ende der Mietzeit sind kostenfrei (Kulanzzeit).
(4) Nach Ablauf der Kulanzzeit schuldet der Fahrer für jeden angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des Tagespreises, bis er das Fahrzeug abholt. P1Park setzt sich mit dem Fahrer in Verbindung und strebt eine einvernehmliche Lösung an. P1Park belastet im Namen des Vermieters den vereinbarten Betrag oder, wenn keine Einigung zustande kommt, nach vorheriger Ankündigung das Nutzungsentgelt nach diesem Absatz (§ 4 Abs. 3).
(5) Kann wegen der Überschreitung eine Folgebuchung nicht erfüllt werden, bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.
§ 8 Zugelassene Fahrzeuge
(1) Abgestellt werden darf nur das gebuchte Fahrzeug der gebuchten Art (Pkw, Motorrad oder Transporter) innerhalb der in der Stellplatzbeschreibung angegebenen Größen. Anhänger und Wohnmobile sind nur zulässig, wenn die Stellplatzbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht.
(2) Das Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen, haftpflichtversichert und mit einem amtlichen Kennzeichen und einer gültigen Hauptuntersuchung versehen sein.
(3) Fahrzeuge mit undichtem Tank, Motor oder Getriebe oder in sonst verkehrsunsicherem Zustand dürfen nicht abgestellt werden.
§ 9 Benutzungsbestimmungen
(1) Der Fahrer stellt sein Fahrzeug nur auf dem gebuchten Stellplatz ab, und zwar so, dass Zufahrten, Garagen, Gehwege und Nachbargrundstücke nicht versperrt oder eingeschränkt werden. Auf dem Grundstück fährt er vorsichtig und höchstens mit Schrittgeschwindigkeit.
(2) Das Grundstück darf nur auf Zufahrt und Weg zum Stellplatz betreten werden. In der Winterzeit benutzt der Fahrer den geräumten oder gekennzeichneten Weg und achtet auf geeignetes Schuhwerk.
(3) Auf dem Grundstück ist nicht gestattet:
- die Lagerung von Kraftstoff, feuergefährlichen Gegenständen und leeren Kraftstoffbehältern,
- das unnötige Laufenlassen des Motors,
- die Reparatur, Wartung oder Reinigung von Fahrzeugen,
- das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoff, Öl oder anderen Flüssigkeiten,
- das Übernachten im Fahrzeug,
- in Garagen und Carports das Rauchen und offenes Feuer.
(4) Der Fahrer vermeidet bei Ankunft und Abholung, insbesondere nachts und früh morgens, unnötigen Lärm.
(5) Der Fahrer beachtet die Hinweise in der Stellplatzbeschreibung und die Anweisungen des Vermieters vor Ort.
(6) Wertgegenstände sollten nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden. Fahrzeugschlüssel werden nicht beim Vermieter hinterlegt.
§ 10 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Fahrer oder sonstige Dritte verursacht werden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte, es sei denn, er hat seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt.
(4) P1Park ist nicht Vermieter. Die Haftung von P1Park für die Vermittlung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen.
§ 11 Schadensmeldung
(1) Offensichtliche Schäden am Fahrzeug meldet der Fahrer vor dem Verlassen des Grundstücks über die Plattform, mit Fotos, und gibt dem Vermieter nach Möglichkeit Gelegenheit, das Fahrzeug anzusehen.
(2) Nicht offensichtliche Schäden meldet der Fahrer innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung über die Plattform.
(3) Eine spätere Meldung lässt Ansprüche nicht entfallen. Sie kann aber den Nachweis erschweren, dass der Schaden während der Mietzeit auf dem Stellplatz und durch eine Pflichtverletzung des Vermieters entstanden ist.
(4) Es wird empfohlen, das Fahrzeug beim Abstellen und bei der Abholung zu fotografieren.
§ 12 Haftung des Fahrers
(1) Der Fahrer haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen dem Vermieter, anderen Fahrern oder Dritten schuldhaft zufügen, insbesondere an Grundstück, Gebäuden, Toren und Einrichtungen sowie an anderen abgestellten Fahrzeugen.
(2) Er haftet außerdem für schuldhaft verursachte Verunreinigungen des Grundstücks, insbesondere durch austretende Betriebsstoffe.
(3) Schäden, die er verursacht hat, meldet der Fahrer unverzüglich über die Plattform.
§ 13 Entfernen und Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Der Fahrer entfernt sein Fahrzeug bei Ende der Mietzeit vom Grundstück.
(2) Der Vermieter kann das Fahrzeug auf Kosten des Fahrers abschleppen lassen,
- ohne vorherige Benachrichtigung, wenn es eine Zufahrt versperrt oder eine Gefahr verursacht, oder
- wenn die Mietzeit seit mindestens 7 Tagen abgelaufen ist und P1Park den Fahrer zuvor in Textform unter Fristsetzung und Androhung des Abschleppens zur Abholung aufgefordert hat.
(3) Der Fahrer trägt die Kosten des Abschleppens und der anschließenden Verwahrung, es sei denn, er hat die Umstände nicht zu vertreten. Das Nutzungsentgelt nach § 7 Abs. 4 bleibt bis zum Entfernen des Fahrzeugs geschuldet.
(4) Der Fahrer hält während der Mietzeit seine bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten aktuell und ist darüber erreichbar.
§ 14 Busverbindungen und weitere Informationen
(1) Der Transport zwischen Stellplatz und Flughafen ist nicht Gegenstand des Mietvertrags.
(2) P1Park stellt Informationen zu Busverbindungen, Fahrzeiten und Entfernungen als unverbindlichen Service zur Verfügung. Diese Angaben beruhen auf Daten Dritter und können sich kurzfristig ändern. Für Verspätungen oder Ausfälle von Verkehrsmitteln haften weder Vermieter noch P1Park; im Übrigen gelten § 10 und die Nutzungsbedingungen.
(3) Der Fahrer plant ausreichend Zeit für den Weg zum Flughafen ein.
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Der Fahrer kann seine Buchung bis 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren und erhält den vollen Mietpreis zurück (§ 5 Abs. 1). Das gilt unabhängig davon, ob er bei einem privaten oder einem gewerblichen Vermieter bucht.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht darüber hinaus nicht: bei privaten Vermietern, weil kein Vertrag mit einem Unternehmer vorliegt, und bei gewerblichen Vermietern, weil der Mietvertrag einen bestimmten Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Fahrer Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2) Ist der Fahrer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag der Ort des Stellplatzes.
(3) Erklärungen zum Mietvertrag können über die Plattform oder per E-Mail abgegeben werden. P1Park ist bevollmächtigt, Erklärungen des Fahrers für den Vermieter entgegenzunehmen.
(4) Diese Mietbedingungen werden auch in Übersetzungen bereitgestellt. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.
Partnerbedingungen für Vermieter
Für Vermieter, die Stellplätze über P1Park anbieten.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Partnerbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kristina Khomenko, handelnd unter der Bezeichnung „P1Park“, Gassweg 15, 47652 Weeze („P1Park“), und Personen, die über die Plattform p1park.com Stellplätze zur Vermietung anbieten („Vermieter“).
(2) Sie gelten für private und für gewerbliche Vermieter. Wo eine Regelung nur für eine dieser Gruppen gilt, ist das ausdrücklich angegeben.
(3) Für den Mietvertrag zwischen Vermieter und Fahrer gelten die Mietbedingungen für Stellplätze in ihrer jeweils aktuellen Fassung („Mietbedingungen“). Der Vermieter ist damit einverstanden, dass P1Park diese Mietbedingungen in seinem Namen gegenüber Fahrern verwendet.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vermieters gelten nur, wenn P1Park ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Rolle von P1Park und Vollmacht
(1) P1Park betreibt eine Online-Plattform, über die Fahrer Stellplätze von Vermietern mieten können. P1Park vermittelt diese Mietverträge. P1Park ist selbst weder Vermieter noch Partei des Mietvertrags zwischen Vermieter und Fahrer.
(2) Der Vermieter bevollmächtigt P1Park, in seinem Namen und für seine Rechnung
- Mietverträge über die von ihm freigegebenen Stellplätze mit Fahrern abzuschließen und nach Maßgabe der Mietbedingungen zu ändern, zu verlängern und zu stornieren;
- den Mietpreis nach § 7 festzulegen;
- den Mietpreis über den von P1Park eingesetzten Zahlungsdienstleister einzuziehen und Erstattungen an Fahrer zu veranlassen;
- Quittungen und Rechnungen über die Miete an Fahrer auszustellen.
(3) P1Park handelt dabei ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Vermieters. P1Park vertritt nicht zugleich den Fahrer.
(4) Die Vollmacht gilt für die Dauer dieses Vertrags. Der Vermieter kann seine Stellplätze jederzeit für bestimmte Zeiträume sperren. Bereits bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt; für ihre Stornierung gilt § 9.
§ 3 Registrierung und Angaben des Vermieters
(1) Vermieter kann werden, wer volljährig ist und über den angebotenen Stellplatz verfügen darf (§ 5 Abs. 1).
(2) Bei der Registrierung gibt der Vermieter vollständig und wahrheitsgemäß an: vollständigen Namen, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung (IBAN), steuerliche Identifikationsnummer sowie, falls vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Gewerbliche Vermieter geben zusätzlich Firma, Rechtsform, Geschäftsanschrift und gegebenenfalls Registerangaben an.
(3) Der Vermieter erklärt, ob er als Privatperson oder als Unternehmer (gewerblich) vermietet und ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet. Die Angabe privat oder gewerblich wird Fahrern vor der Buchung angezeigt.
(4) P1Park ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, diese Angaben sowie die über die Plattform erzielten Mieteinnahmen, die einbehaltenen Provisionen und die Anzahl der Vermietungen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Der Vermieter erhält bis zum 31. Januar des Folgejahres eine Kopie der über ihn gemeldeten Daten.
(5) Auszahlungen erfolgen erst, wenn die Angaben nach Absatz 2 vollständig vorliegen. Fehlen sie trotz zweimaliger Erinnerung, kann P1Park das Konto des Vermieters sperren und Auszahlungen zurückhalten, bis die Angaben nachgereicht sind.
(6) Änderungen der Angaben teilt der Vermieter unverzüglich über sein Konto mit.
§ 4 Stellplatzangebot, Fotos und Veröffentlichung
(1) Der Vermieter beschreibt jeden Stellplatz zutreffend: Art des Stellplatzes (z. B. offen, Carport, mit Tor, Garage, Feldweg), geeignete Fahrzeuge und Größenbeschränkungen, Zufahrt, Zugangszeiten und Besonderheiten.
(2) Fotos zeigen nur die Stellfläche und ihre Zufahrt. Hausnummern, Kfz-Kennzeichen und Personen dürfen nicht erkennbar sein. P1Park kann Fotos zuschneiden, unkenntlich machen oder ablehnen.
(3) Der Vermieter ist damit einverstanden, dass P1Park Fahrern vor der Buchung folgende Angaben anzeigt: einen Anzeigenamen (Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder ein selbst gewählter Name), die Angabe privat oder gewerblich, Art des Stellplatzes, Fotos, den Ortsteil und die ungefähre Entfernung zum Flughafen oder zur nächsten Haltestelle. Bei gewerblichen Vermietern werden zusätzlich Firma und Geschäftsanschrift angezeigt, soweit das gesetzlich vorgeschrieben ist. Vollständiger Name, Anschrift, Zufahrtsbeschreibung und Telefonnummer werden einem Fahrer erst nach Abschluss seiner Buchung mitgeteilt.
(4) Der Vermieter räumt P1Park das einfache, unentgeltliche Recht ein, Fotos und Beschreibungen für die Darstellung seines Angebots auf der Plattform, einschließlich Suchergebnissen, Buchungsablauf und Buchungsbestätigungen, zu nutzen, zu übersetzen und redaktionell anzupassen, ohne ihren Sinn zu verändern. Eine Nutzung außerhalb der Plattform findet nicht statt.
(5) Der Vermieter hält seinen Verfügbarkeitskalender aktuell und sperrt Zeiträume, in denen der Stellplatz nicht zur Verfügung steht.
(6) P1Park kann Angebote ablehnen oder vorübergehend ausblenden, die diesen Bedingungen nicht entsprechen. Der Vermieter wird darüber unter Angabe der Gründe informiert.
§ 5 Pflichten des Vermieters
(1) Berechtigung. Der Vermieter versichert, dass er zur Vermietung des Stellplatzes berechtigt ist. Ist er selbst Mieter oder Pächter des Grundstücks oder Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, hat er die erforderliche Zustimmung des Eigentümers bzw. der Gemeinschaft eingeholt.
(2) Bereitstellung. Der Vermieter stellt den Stellplatz für die gesamte gebuchte Mietzeit frei, zugänglich und in dem beschriebenen Zustand zur Verfügung. Er stellt während dieser Zeit keine eigenen oder fremden Fahrzeuge oder Gegenstände auf den Stellplatz oder in die Zufahrt.
(3) Verkehrssicherung. Der Vermieter hält Stellplatz, Zufahrt und den Fußweg zwischen Straße und Stellplatz in verkehrssicherem Zustand und frei von Gefahrenstellen. Kommen Fahrer bei Dunkelheit an oder holen sie ihr Fahrzeug bei Dunkelheit ab, sorgt er für ausreichende Beleuchtung.
(4) Winterdienst. Bei Schnee und Glätte räumt und streut der Vermieter mindestens einen sicheren Gehweg zwischen Straße und Stellplatz. Er tut dies rechtzeitig vor den gebuchten Ankunfts- und Abholzeiten, auch am frühen Morgen. Erinnerungen von P1Park sind eine Hilfe; die Verantwortung bleibt beim Vermieter.
(5) Keine Obhut. Der Vermieter übernimmt keine Bewachung oder Verwahrung der Fahrzeuge. Er darf abgestellte Fahrzeuge weder benutzen noch öffnen oder versetzen, außer bei unmittelbarer Gefahr; in diesem Fall informiert er unverzüglich P1Park und den Fahrer.
(6) Erreichbarkeit. Der Vermieter ist zu den gebuchten Ankunfts- und Abholzeiten telefonisch oder über die Plattform erreichbar und beantwortet Nachrichten von P1Park innerhalb von 24 Stunden.
§ 6 Versicherung
(1) Der Vermieter unterhält während der gesamten Vertragsdauer eine Haftpflichtversicherung, die Schäden aus der Vermietung von Stellplätzen an wechselnde Mieter einschließt (z. B. Privat-, Haus- und Grundbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssumme beträgt mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden.
(2) Der Vermieter bestätigt den Versicherungsschutz bei der Registrierung und weist ihn auf Verlangen von P1Park nach. P1Park stellt eine Formulierung für die Anfrage beim Versicherer zur Verfügung.
(3) Vermieter mit mehr als 5 Stellplätzen oder mit Zusatzleistungen gegenüber Fahrern weisen eine Haus- und Grundbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach, die diese Tätigkeit ausdrücklich einschließt.
(4) Fällt der Versicherungsschutz weg oder ändert er sich, teilt der Vermieter dies unverzüglich mit. Ohne Versicherungsschutz werden keine neuen Buchungen angenommen; P1Park kann das Angebot bis zum Nachweis ausblenden.
(5) P1Park schließt keine Versicherung für Vermieter oder Fahrer ab. Die Fahrzeuge der Fahrer sind über P1Park nicht versichert.
§ 7 Preise, Zuteilung der Buchungen, keine Buchungsgarantie
(1) Preise. P1Park legt den Mietpreis pro Tag einheitlich je Stellplatzart und Fahrzeugart fest. Maßgeblich sind insbesondere Art und Ausstattung des Stellplatzes, Saison und Nachfrage. Die aktuellen Preise sind im Vermieterkonto einsehbar. Preisänderungen gelten für Buchungen ab ihrer Veröffentlichung; bereits bestätigte Buchungen bleiben unverändert. Ist der Vermieter mit einem Preis nicht einverstanden, kann er seine Stellplätze sperren oder den Vertrag nach § 15 kündigen.
(2) Zuteilung. Fahrer wählen Zeitraum, Fahrzeugart und Stellplatzart. P1Park schlägt ihnen daraufhin einen passenden freien Stellplatz vor. Die Reihenfolge richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Vorrang haben Stellplätze, bei denen die neue Buchung unmittelbar an eine bestehende Buchung anschließt, damit keine Lücken entstehen.
- Danach werden Stellplätze von Vermietern bevorzugt, die in letzter Zeit weniger Buchungen erhalten haben, damit Buchungen fair verteilt werden.
Stellplätze von Vermietern, die wiederholt Buchungen ohne wichtigen Grund storniert haben, können nachrangig berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 5).
(3) Der Fahrer kann bis zu drei weitere passende Stellplätze in derselben Reihenfolge ansehen und einen davon wählen. Vermieter können keine bessere Platzierung gegen Entgelt erwerben.
(4) Keine Buchungsgarantie. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Buchungen oder auf eine bestimmte Zahl von Buchungen.
(5) P1Park kann die Kriterien der Zuteilung weiterentwickeln. Änderungen der Hauptkriterien teilt P1Park nach § 16 mit.
§ 8 Zahlungsabwicklung, Provision, Auszahlung, Abrechnung
(1) Zahlungsdienstleister. Die Mietzahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Vermieter richtet dazu über das Onboarding von Stripe ein eigenes Stripe-Konto ein, akzeptiert dabei die Bedingungen von Stripe (Stripe Connected Account Agreement) und ermöglicht die von Stripe vorgeschriebene Identitätsprüfung. P1Park nimmt Mietzahlungen nicht auf eigene Konten entgegen.
(2) Provision. Für jede vermittelte Buchung zahlt der Vermieter P1Park eine Provision von 20 % des Mietpreises, einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt P1Park. Weitere Kosten für die Nutzung der Plattform entstehen dem Vermieter nicht. Der Anspruch auf die Provision entsteht mit dem Ende der Mietzeit der jeweiligen Buchung; bis dahin entfällt er bei einer Stornierung oder Erstattung nach Absatz 4.
(3) Auszahlung. Nach Ende der Mietzeit wird der Mietpreis abzüglich der Provision an den Vermieter ausgezahlt. Die Gutschrift auf dem Bankkonto erfolgt in der Regel innerhalb weniger Bankarbeitstage; maßgeblich sind die Auszahlungsfristen von Stripe. Der Vermieter erhält zu jeder Auszahlung eine Mitteilung per E-Mail.
(4) Erstattungen. Wird eine Buchung nach den Mietbedingungen storniert oder der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet, entfällt der Auszahlungsanspruch des Vermieters in diesem Umfang; die Provision entfällt anteilig. Für Stornierungen durch den Vermieter gilt § 9.
(5) Monatliche Abrechnung. P1Park stellt dem Vermieter monatlich eine Abrechnung mit Provisionsrechnung aus, in der jede Buchung, deren Mietzeit im Abrechnungsmonat geendet hat, einzeln aufgeführt ist. Sie steht im Vermieterkonto zur Verfügung.
(6) Belege an Fahrer. P1Park stellt Quittungen und Rechnungen an Fahrer im Namen des Vermieters auf Grundlage seiner Angaben nach § 3 Abs. 3 aus. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der Vermieter verantwortlich. P1Park stellt dem Vermieter Kopien aller in seinem Namen ausgestellten Belege im Vermieterkonto zur Verfügung, jeweils nach Jahresende auch gesammelt zum Download. Die Aufbewahrungspflichten des Vermieters bleiben unberührt.
(7) Verrechnung. P1Park kann fällige Forderungen gegen den Vermieter aus diesem Vertrag mit Auszahlungen verrechnen.
(8) Aktionsbuchungen. Der Vermieter ist damit einverstanden, dass P1Park bis zu 20 % der in einem Kalenderjahr über P1Park vermittelten Buchungen seiner Stellplätze zu einem ermäßigten Mietpreis oder unentgeltlich anbietet, etwa für Gutscheine, Neukundenaktionen oder Kulanz. Provision und Auszahlung werden in diesem Fall aus dem tatsächlich gezahlten Mietpreis berechnet; bei einer unentgeltlichen Buchung fallen weder Provision noch Auszahlung an. Aktionsbuchungen werden in der Buchungsübersicht und in der Monatsabrechnung gekennzeichnet. Ist der Vermieter mit einer Aktion nicht einverstanden, kann er den Vertrag nach § 15 Abs. 2 jederzeit kündigen; bereits bestätigte Buchungen bleiben davon unberührt.
§ 9 Stornierung durch den Vermieter
(1) Bestätigte Buchungen sind für den Vermieter verbindlich. Er darf sie nur aus wichtigem Grund stornieren, etwa wenn der Stellplatz unvorhersehbar nicht nutzbar ist oder ein persönlicher Notfall vorliegt. Die Stornierung erfolgt so früh wie möglich über die Plattform.
(2) P1Park bietet dem Fahrer nach Möglichkeit einen gleichwertigen Stellplatz eines anderen Vermieters an. Der Fahrer kann diesen annehmen oder die Buchung kostenfrei stornieren und erhält dann den vollen Mietpreis zurück.
(3) Für eine stornierte Buchung erhält der Vermieter keine Zahlung.
(4) Wird der Stellplatz während einer laufenden Mietzeit unbenutzbar oder gefährlich, informiert der Vermieter unverzüglich P1Park und den Fahrer. § 5 Abs. 5 gilt entsprechend.
(5) Bei wiederholten Stornierungen ohne wichtigen Grund kann P1Park die Stellplätze des Vermieters bei der Zuteilung nachrangig berücksichtigen oder den Vertrag nach § 15 kündigen.
§ 10 Überschreitung der Mietzeit und Entfernen von Fahrzeugen
(1) Holt ein Fahrer sein Fahrzeug nicht bis zum Ende der Mietzeit ab, meldet der Vermieter dies über die Plattform. P1Park nimmt Kontakt mit dem Fahrer auf und vereinbart nach Möglichkeit eine Verlängerung. Eine Verlängerung wird wie eine Buchung abgerechnet und nach § 8 ausgezahlt.
(2) Die Mietbedingungen sehen für Verspätungen eine Kulanzzeit von 6 Stunden vor, insbesondere für Flugverspätungen. Danach schuldet der Fahrer für jeden angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des Tagespreises. Der Fahrer hinterlegt bei der Buchung ein Zahlungsmittel und ermächtigt die Belastung solcher Entgelte. P1Park bespricht die Überschreitung mit dem Fahrer und strebt eine einvernehmliche Lösung an. P1Park belastet im Namen des Vermieters den vereinbarten Betrag oder, wenn keine Einigung zustande kommt, nach vorheriger Ankündigung das Nutzungsentgelt nach den Mietbedingungen. Der eingezogene Betrag wird nach § 8 ausgezahlt. Ist eine Belastung nicht möglich, kann der Vermieter seinen Anspruch selbst geltend machen; P1Park stellt ihm dafür die erforderlichen Angaben zur Verfügung.
(3) Kann eine Folgebuchung wegen der Überschreitung nicht erfüllt werden, verlegt P1Park sie auf einen anderen Stellplatz. Der Vermieter erhält für die verlegte Folgebuchung keine Zahlung; ihm steht stattdessen das Nutzungsentgelt nach Absatz 2 zu.
(4) Der Vermieter darf ein Fahrzeug nicht eigenmächtig entfernen. Er darf es nur abschleppen lassen,
- wenn es eine Zufahrt versperrt oder eine Gefahr verursacht, oder
- wenn die Mietzeit seit mindestens 7 Tagen abgelaufen ist, der Fahrer nicht erreichbar ist oder nicht reagiert und P1Park ihn zuvor in Textform unter Androhung des Abschleppens zur Abholung aufgefordert hat.
Im Fall der Nummer 2 stimmt der Vermieter das Abschleppen vorher mit P1Park ab. Die Kosten trägt der Fahrer nach den Mietbedingungen.
§ 11 Schäden und Streitigkeiten mit Fahrern
(1) Ansprüche aus dem Mietvertrag bestehen nur zwischen Vermieter und Fahrer. P1Park ist nicht Partei dieser Ansprüche.
(2) Stellt der Vermieter einen Schaden fest, den ein Fahrer an Grundstück oder Einrichtungen verursacht hat, meldet er ihn mit Fotos über die Plattform, spätestens 14 Tage nach Ende der Mietzeit.
(3) Meldet ein Fahrer einen Schaden, nimmt der Vermieter dazu über die Plattform Stellung und gibt Gelegenheit zur Besichtigung, soweit zumutbar.
(4) Auf Wunsch einer Partei vermittelt P1Park zwischen Vermieter und Fahrer und stellt die vorhandenen Buchungsdaten, Nachrichten und Fotos zur Verfügung. P1Park ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zu entscheiden, und haftet nicht für deren Ausgang.
(5) Personen- und Sachschäden, für die er in Anspruch genommen werden könnte, meldet der Vermieter unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung.
§ 12 Steuern
(1) Der Vermieter ist für die steuerliche Behandlung seiner Mieteinnahmen selbst verantwortlich, insbesondere für Einkommensteuer und Umsatzsteuer. P1Park behält keine Steuern ein.
(2) P1Park stellt allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen bereit. Diese ersetzen keine Steuerberatung im Einzelfall, die P1Park nicht leisten darf. Bei Fragen zu seiner persönlichen Situation wendet sich der Vermieter an einen Steuerberater.
(3) Ändert sich der umsatzsteuerliche Status des Vermieters (z. B. Wegfall der Kleinunternehmerregelung), teilt er dies P1Park mit, bevor die Änderung wirksam wird, damit Quittungen an Fahrer korrekt ausgestellt werden.
(4) P1Park stellt dem Vermieter jährlich bis zum 31. Januar eine Übersicht über die Mieteinnahmen und Provisionen des Vorjahres zur Verfügung (§ 3 Abs. 4).
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) P1Park verarbeitet personenbezogene Daten des Vermieters zur Durchführung dieses Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem PStTG und den steuerlichen Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter p1park.com/de/legal/datenschutz.
(2) P1Park gibt Daten des Vermieters nur weiter
- an Fahrer im Umfang von § 4 Abs. 3,
- an Stripe zur Zahlungsabwicklung,
- an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 3 Abs. 4,
- an Dienstleister, die P1Park als Auftragsverarbeiter einsetzt (z. B. Hosting, E-Mail-Versand).
(3) Zu jeder Buchung erhält der Vermieter Namen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer sowie Ankunfts- und Abholzeit des Fahrers. Er verwendet diese Daten ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Buchung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er löscht sie spätestens drei Monate nach Ende der Mietzeit, soweit er sie nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen benötigt.
(4) Erfasst eine Videokamera des Vermieters den Stellplatz oder die Zufahrt, ist der Vermieter für diese Videoaufzeichnung selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Er weist Fahrer durch ein gut sichtbares Hinweisschild darauf hin und gibt sie bei der Beschreibung des Stellplatzes an.
§ 14 Haftung von P1Park
(1) P1Park haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet P1Park nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) P1Park ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet nicht für das Verhalten der Fahrer, insbesondere nicht für Schäden am Grundstück des Vermieters oder für Nutzungsentgelte, die nicht eingezogen werden können.
(4) P1Park bemüht sich um eine störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet sie aber nicht ununterbrochen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von P1Park.
§ 15 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Vermieterkontos und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Vermieter kann den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen, über sein Konto oder in Textform. P1Park kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
(3) Buchungen, die vor Wirksamwerden der Kündigung bestätigt wurden, werden noch durchgeführt und abgerechnet, soweit sie nicht nach § 9 storniert werden.
(4) Aus wichtigem Grund kann P1Park das Konto des Vermieters vorübergehend sperren oder den Vertrag fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei falschen Angaben nach § 3, fehlendem Versicherungsschutz nach § 6, einer Gefährdung von Fahrern oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen trotz Hinweis.
(5) P1Park teilt dem Vermieter eine Sperrung oder Kündigung unter Angabe der Gründe in Textform mit. Der Vermieter kann dazu unter office@p1park.com Stellung nehmen; P1Park prüft die Stellungnahme und teilt das Ergebnis mit.
(6) Nach Vertragsende zahlt P1Park ausstehende Beträge nach § 8 aus. Daten des Vermieters werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
(1) P1Park kann diese Bedingungen aus sachlichem Grund ändern, etwa wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, neuer Funktionen der Plattform oder geänderter Abläufe. P1Park teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die geänderten Stellen hervor.
(2) Änderungen, die die Höhe der Provision oder wesentliche Pflichten des Vermieters betreffen, werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam, die er über sein Konto erteilen kann. Stimmt er nicht zu, kann P1Park den Vertrag nach § 15 Abs. 2 kündigen.
(3) Der Vermieter kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden einer Änderung jederzeit kündigen (§ 15 Abs. 2).
(4) Für bereits bestätigte Buchungen gelten die Bedingungen, die bei ihrer Bestätigung galten.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vermieter Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2) Ist der Vermieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von P1Park.
(3) P1Park ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Erklärungen nach diesem Vertrag können über das Vermieterkonto oder per E-Mail abgegeben werden, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist.
(5) Diese Bedingungen werden auch in Übersetzungen bereitgestellt. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung.